Organe der DBU
Der Rat der DBU:
Leitendes Organ der DBU ist der Buddhistische Rat. Er besteht aus elf Mitgliedern von praktizierende BuddhistInnen aus möglichst allen buddhistischen Richtungen in Deutschland. Die Ratsmitglieder werden für die Dauer von drei Jahren gewählt. (Die Namen der aktuellen Ratsmitglieder erfahren Sie auf der Kontaktseite.)
Die Mitgliederversammlung:
Aufgabe der jährlichen Mitgliederversammlung ist im wesentlichen die Wahl der Ratsmitglieder, die Verabschiedung des Haushalts, die Entscheidung über die Aufnahme (und ggf. den Ausschluß) von Mitgliedsgemeinschaften sowie das Treffen von Grundsatzentscheidungen. Alle Mitgliedsgemeinschaften sind in der Mitgliederversamlung, je nach Größe, mit ein bis drei stimmberechtigten Vertretern präsent.
Wenn Sie näheres über die Struktur und Aufgaben dieser Organe erfahren wollen, so informieren Sie sich bitte in unserer Satzung.
Die DBU-Geschäftsstelle in München:
Eine unverzichtbare »Institution« im täglichen Leben der DBU ist zweifellos die Geschäftsstelle in München – auch wenn sie in der Satzung nicht erwähnt wird. Sie dient nämlich nicht nur als koordinierendes Organ der DBU, sondern ist die zentrale Kontaktstelle für den Buddhismus in Deutschland, fungiert als neutrale Auskunfts- und Anlaufstelle für Suchende wie für die Medien/Öffentlichkeit. (Wie Sie sich an die DBU-Geschäftsstelle wenden können, erfahren Sie ebenfalls auf unserer Kontaktseite)
Weitere »Fixpunkte« im Leben der DBU sind:
- »Buddhismus aktuell« als vierteljährlich erscheinendes Informationsmedium sowie
- der jährliche Kongress als Forum und Treffen der Buddhistischen Gemeinschaft,
- das jährliche Vesakh-Fest als wichtiges Fest der Buddhisten,
- das traditionsübergreifende Studium und
- die Arbeits- und Projektgruppen der DBU.